Englischmatura neu
14. September 2007 | Englisch, UnterrichtsalltagAm Mittwoch habe ich eine Fortbildungsveranstaltung für österreichische GymnasiallehrerInnen besucht, in der die Bestimmungen für die “Englischmatura neu” vorgestellt wurden, die ab Sommer 2009 in Kraft treten. Kurz gefasst, gibt es einige wesentliche Änderungen im Bereich des Hörverständnisses und der Textproduktion.
Die Gesamtarbeitszeit von fünf Stunden bleibt unangetastet - weiterhin gehört eine Stunde dem Hörverständnis und vier Stunden der Textproduktion. Es wird aber nicht nur ein Hörtext vorgespielt, sondern drei Hörtexte mit einer gemeinsamen maximalen Abspieldauer von 15 Minuten. Die Prüflinge müssen dazu nicht - wie bisher üblich - eine Summary schreiben, sondern Multiple Choice-Aufgaben absolvieren, die an den Prüfungsstil des Cambridge Certificate angeleht sind. Zudem werden die Hörtexte für ganz Österreich zentral vor- und aufbereitet, und zwar von der Universität Innsbruck. Diese Neuerung bedeutet also eindeutig weniger Vorbereitungsaufwand für die PrüferInnen. Da die Aufgaben kaum von den KandidatInnen verlangen, sich selbst frei schriftlich auszudrücken, sondern eher zu nummerieren oder anzukreuzen, werden etwaige sprachliche Fehler im Zuge der Bearbeitung des Hörtextes auch eher nicht auftreten bzw. sollen bei der Korrektur vernachlässigt werden.
Im Bereich der Textproduktion verabschiedet man sich vom so genannten “Langtext”, der Platz macht für drei kürzere Schreibaufgaben. Eine der Schreibaufgaben ist fix vorgegeben, bei den anderen beiden hat man als LehrerIn freie Wahl. Fixer Bestandteil der “Englischmatura neu” ist der so genannte “persuasive essay”, bei dem als Reaktion auf eine einigermaßen provokante Aufgabenstellung die eigene Meinung geordnet ausgedrückt und argumentativ untermauert werden soll. Die eigene Meinung ist hier dezidiert gefordert, der persuasive essay soll in kein neutrales Abwägen von Pro- und Contra-Argumenten ausarten. Neben dieser Pflichtaufgabe muss man als PrüferIn noch vier weitere, kürzere Schreibaufträge formulieren, von denen die KandidatInnen zwei auswählen müssen. Hier sind alle (lebensnahen) Textsorten erlaubt, so lange der Schwerpunkt bei ihnen nur auf dem Schreiben liegt. Zulässig ist etwa keine niedergeschriebene Diskussion beim Familientisch (weil diese niemals verschriftlicht werden würde), aber schon ein redigiertes Interview, das etwa in einer Zeitung erscheint. Andere verschriftlichte Textsorten wie Zeitungsartikel, Leserbrief usw. sind ohnehin in Ordnung. Nicht zur Anwendung kommen sollen Textsorten, die eindeutig dem Internet zuzuordnen sind (eMails oder Weblog-Einträge). Denn hier gebe es noch keine gemeinsamen, verbindlichen Standards, wie so etwas auszusehen habe und deshalb könne die Einhaltung derselben auch nicht kontrolliert werden. Eine einheitliche, faire Beurteilung der Prüfungsarbeiten österreichweit wäre dann nicht möglich.
Die Gesamtlänge der Schreibaufgaben soll 1.000 Wörter nicht umfassen. Für den persuasive essay sollten etwa 400 Wörter veranschlagt werden, der Rest teilt sich auf die kürzeren Aufgaben auf. In die Beurteilung miteinbezogen werden soll übrigens nicht nur die Unterlänge einer Schreibaufgabe, sondern auch, wenn die maximale Wortanzahl nicht eingehalten wird. Im wirklichen Leben, so die Argumentation, müsse man sich auch nach Beschränkungen richten, wenn man Texte etwa für Zeitungen oder andere Publikationen verfasst.
Als Fazit bleibt für uns EnglischlehrerInnen, die in diesem Schuljahr eine siebte Klasse unterrichten und nächstes Jahr diese SchülerInnen zur Matura führen sollen, dass wir uns ziemlich ranhalten müssen, um unsere SchülerInnen auf die neuartigen Hörverständnisaufgaben und den persuasive essay gut vorzubereiten. Unsere momentanen Lehrwerke setzen in diesen beiden Bereichen nämlich noch kaum Schwerpunkte.
