Darf man Seiten beliebig verlinken?

June 28, 2006

Die Wiener Zeitung bringt Licht in ein brisantes Rechtsthema und befragt dazu den Wiener Anwalt Thomas Höhne: “Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jemand, der im Web auftritt, damit einverstanden ist, dass seine Seite verlinkt wird”, so der Rechtsanwalt. Das wurde mit der “Meteo-Data-Entscheidung” klargestellt. Eventveranstalter setzten auf ihrer Homepage einen Link zu der Wetterseite Meteo-Data. BesucherInnen von Freiluft-Veranstaltungen konnten sich so über das Tageswetter informieren. Meteo-Data forderte für die Verlinkung Geld, doch der OGH urteilte anders: Verlinken ist prinzipiell erlaubt und kostenlos.

Man darf aber niemanden durch die Zielseiten in schlechte Gesellschaft setzen, etwa indem man einen Link zu dessen Seite mitten in eine Sammlung von pornografischen Links setzt. Eine Firma kann in dem Fall sogar mit einer Unterlassungsklage gegen den Seitenbetreiber vorgehen.

Mehr Informationen darüber gibt es bei der Wiener Zeitung.

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